Von Rückstau spricht man, wenn Abwasser aus dem Kanalnetz in die angeschlossenen Grundleitungen zurückgedrückt wird. Große Niederschläge, aber auch Überlastungen der Kanalleitung, unplanmäßige Einleitungen, Betriebsausfälle von Pumpen oder Querschnittsverengungen können die Ursachen sein.
Die Kommunen sind für Schäden durch Kanalrückstau nicht haftbar. Sie empfehlen bzw. verordnen daher Rückstausicherungen für Gebäude, die in gefährdeten Kanalabschnitten liegen.
Da Rückstauschäden auch durch die Hausrat- oder Gebäudeversicherung in der Regel nicht gedeckt sind, kann der Hauseigentümer eine Zusatzversicherung abschließen. Doch selbst hierbei kann es Einschränkungen geben.
Die 3P Rückstauklappe verhindert bei Rückstau das Eindringen von Schmutzwasser in den Regenwasserspeicher. Sie ist für den Einbau in DN 100 Rohre geeignet.