Regenwassernutzung

und die Gebühren

Gesplittete Abwassergebühr
was heißt das?

In der Vergangenheit wurde für die Ermittlung der Abwassergebühr jedes Haushaltes allein der Trinkwasserverbrauch herangezogen. Dieses ist nicht immer gerecht - daher erzwangen die Verwaltungsgerichtshöfe der Länder die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser.

Das Schmutzwasser wird wie zuvor auf der Grundlage des Trinkwasserverbrauchs berechnet.

Das Niederschlagswasser (von versiegelten und befestigten Flächen ablaufendes Regenwasser) wird nunmehr auf der Grundlage der versiegelten Fläche eines Grundstücks erhoben.

Es lohnt sich also über Maßnahmen zur Entsiegelung, der Regenwassernutzung und zur Versickerung des Regenwassers vor Ort nachzudenken und somit nicht nur das Portemonnaie dauerhaft zu entlasten, sondern auch einen Beitrag zur Hochwasservorsorge zu leisten.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass diese versiegelte Fläche in qm den Beitrag zur Abwassergebühr definiert. Auf Grund der Tatsache, dass jedoch die Gebührenerhebung in kommunaler Hand liegt, ist schon jetzt absehbar, dass sich hier deutliche Unterschiede ergeben werden.

Die Kommunen tragen der Regenwassernutzung und der Zuführung in Versickerungssysteme dahingehend Rechnung, dass sie Abschläge und Befreiungen für den Einsatz von Zisternen und Rigolen sowie der Entsiegelung einzelner Oberflächen gewähren.

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