Seite 4 - Zulassungsbuch

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Für Verkehrsflächen ohne Beschränkung
der Verkehrsstärke
DIBt-Zulassung Z-84.2-4 seit 11.05.2010
„Das Wasser gilt als unbedenklich im Sinne
von DWA-A-138“, dass heißt es darf zum
Beispiel in unterirdische Versickerungsanlagen
(Rigolen, Hohlkörper, Sickerschächte)
eingeleitet werden.
Rückhalt an Feststoffen (AFS):
92 %
Rückhalt an Mineralöl (MKW):
80 %
Rückhalt an gelöstem Kupfer:
80 %
Rückhalt an gelöstem Zink:
70 %
Das Wasser erfüllt die Vorgaben der
BBodSchV bereits am Ablauf der Anlage.
Durch die weitere Untergrundpassage stehen
zusätzliche Sicherheiten zur Verfügung.
Die Zulassung regelt auch die Überwachung
der Produktion und die Wartung der Anlagen.
Die Filter werden vom Hersteller zurückgenom-
men, eine fachgerechte Entsorgung ist
gesichert. Ein Wartungsvertrag mit einer Fach-
firma für ganz Deutschland ist verfügbar.
Hydrosystem 1000 heavy traffic